Der
Futtermittellieferschein dient der Dokumentation für den An- und Verkauf von
Futtermitteln durch Landwirte. Er ist ein wichtiger Bestandteil im freiwilligen
Qualitätssicherungssystem für Futtermittel im AMA Gütesiegelprogramm.
Mit
dem Futtermittellieferschein wird auch der gesetzlich vorgeschriebenen
Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln Rechnung getragen.
Der Futtermittellieferschein ist darüber hinaus ein wichtiger Beleg im Falle von Schadenersatzansprüchen, wenn die Futtermittel nicht der vereinbarten Art, Menge oder Qualität entsprechen.
Er muss von allen am Futtermittelhandel beteiligten Personen (Käufer, Transporteur, Verkäufer) unterschrieben werden.
Landwirte haften als Verkäufer von Futtermitteln mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit ihrer Angaben und die Einhaltung der Bedingungen auf der Rückseite. Dazu zählen vor allem:
- die Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis bei der Herstellung des
Futtermittels - die ordentliche Beschaffenheit des Futtermittels sowie
- der ordnungsgemäße Transport
Der Futtermittellieferschein muss für frei Jahre von allen Beteiligten aufbewahrt werden.
Der
Futtermittellieferschein ist seit Juni 2017 online in PDF Format auf der
Homepage der AMA (http://amainfo.at/ama-teilnehmer/informationen-fuer/futtermittelunternehmen/)
abrufbar.