Ab sofort können für die ersten Branchen - Schweine und Wein - über E-AMA Anträge zum Verlust-Ersatz gestellt werden. Für die Antragstellung ist ausreichend Zeit bis 15. Juni 2021. Der Verlustausgleich wird mit einem einzigen Antrag für den gesamten Zeitraum Oktober 2020 bis März 2021 gewährt.
- Antrag ist über eAma zu stellen:
https://services.ama.at/servlet/
- Fragen und Antworten zum Verlustersatz Schweinehaltung
- Alle Informationen bezüglich der Antragsstellung können Sie nachlesen unter:
Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria
- Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Steiermark:
http://stmk.lko.at/covid-19-verlustersatz-jetzt-einfach-online-
beantragen+2500+3367160