Die Schweinegesundheits-Verordnung ist mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten
Innerhalb der EU-28 gibt es einen freien Handel
mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, woraus sich schon ein höheres
Risiko der Verbreitung von Tierkrankheiten ergibt. Zusammen mit der Wanderung
von Wildtieren (Wildschweine, Raubwild, Zugvögel uvm.), klimatischen und geopolitischen
Änderungen, ergibt sich ein wesentlich höheres Infektions- und
Verbreitungspotenzial als noch vor zehn Jahren.
In der Schweinehaltung stellen Krankheiten und Tierseuchen eine besondere, auch wirtschaftliche, Bedrohung dar. Kranke Tiere bringen keine Leistung; bei Seuchen ist im Keulungsfall bestenfalls ein Teil des Werts des Tierbestands zu entschädigen, aber nicht der wirtschaftliche Ausfall bei längeren Stehzeiten am Betrieb oder von Futterverlusten. So stellt die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (kurz ASP), neben der Klassischen Schweinepest (KSP) aber auch andere Infektionskrankheiten wie z.B. PRRS oder PED ein ernsthaftes Bedrohungspotenzial für unsere Schweinebestände dar. Die Afrikanische Schweinepest hat sich beispielsweise in Polen, Lettland und Litauen von Osten kommend dermaßen verankert, dass von einer weiteren Ausbreitung auch Richtung Österreich ausgegangen werden muss. Mit Sterblichkeitsraten von 90 % bei Schweinen ist sie die derzeit gefährlichste Schweineseuche.