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Schweinegesundheitsverordnung - Informationen und Unterlagen

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Die Schweinegesundheits-Verordnung ist mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten

Innerhalb der EU-28 gibt es einen freien Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, woraus sich schon ein höheres Risiko der Verbreitung von Tierkrankheiten ergibt. Zusammen mit der Wanderung von Wildtieren (Wildschweine, Raubwild, Zugvögel uvm.), klimatischen und geopolitischen Änderungen, ergibt sich ein wesentlich höheres Infektions- und Verbreitungspotenzial als noch vor zehn Jahren.

 

In der Schweinehaltung stellen Krankheiten und Tierseuchen eine besondere, auch wirtschaftliche, Bedrohung dar. Kranke Tiere bringen keine Leistung; bei Seuchen ist im Keulungsfall bestenfalls ein Teil des Werts des Tierbestands zu entschädigen, aber nicht der wirtschaftliche Ausfall bei längeren Stehzeiten am Betrieb oder von Futterverlusten. So stellt die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (kurz ASP), neben der Klassischen Schweinepest (KSP) aber auch andere Infektionskrankheiten wie z.B. PRRS oder PED ein ernsthaftes Bedrohungspotenzial für unsere Schweinebestände dar. Die Afrikanische Schweinepest hat sich beispielsweise in Polen, Lettland und Litauen von Osten kommend dermaßen verankert, dass von einer weiteren Ausbreitung auch Richtung Österreich ausgegangen werden muss. Mit Sterblichkeitsraten von 90 % bei Schweinen ist sie die derzeit gefährlichste Schweineseuche.

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Hintergrund

„Der Geist der Verordnung“ hat zum Ziel, durch ein halbwegs erfüllbares Mindestmaß an baulichen Auflagen (daher bis zu zehn Jahre Übergangsfrist) und Hygienemaßnahmen die vermeidbaren Infektionswege bei der Übertragung von Schweinekrankheiten abzudecken. Etwa eine Zutrittssicherung bei offenem Stall gegen das Eindringen von Wildschweinen, oder die unabsichtliche oder unbemerkte Übertragung über infektiöses Material - das können Speisereste genauso wie Gummistiefel sein. Ein Teilnahmekriterium am freien Warenverkehr sind diese höheren Standards ebenso, beginnend mit dem Ver- oder Zukauf eines lebenden Schweines für den eigenen Betrieb.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat nun die Schweinegesundheits-Verordnung zum Schutz heimischer Schweinebestände veröffentlicht, welche mit 1. Jänner 2017 verpflichtend in Kraft tritt. Diese Verordnung schafft durch Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen die Grundlage, um den genannten Gefährdungen konsequent begegnen zu können. Die Schweinegesundheits-Verordnung schafft verbindliche Grundlagen um schweinehaltende Betriebe vor externen (Wildschweine, TKV, Futtermittel…) und internen Gefährdungen (zwischen den Produktionseinheiten) bestmöglich schützen zu können.

 

Des Weiteren ist für den Export von österreichischem Schweinefleisch u.a. in Drittstaaten eine dementsprechende einheitliche und verbindliche Regelung Grundvoraussetzung.

Mag. Max Hörmann, Landwirtschaftskammer Österreich

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Unterlagen

  •   Bundesgesetzblatt Schweinegesundheitsverordnung
  •   Vortragsunterlage Informationsveranstaltungen
      
    steht ab sofort unseren Mitgliedern im Downloadbereich zur Verfügung
      (bitte mit Username und Passwort anmelden)
Downloads zum Thema
  • Schweinegesundheitsverordnung BGBLA_2016_II_406
18.01.2017
Autor:Schweineberatung Steiermark
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Weitere Informationen:
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