Problematik
Die meisten Biogasanlagen wurden in den Jahren 2003 bis 2006 gebaut und in Betrieb genommen. Durch die sogenannte „kleine ÖSG-Novelle“ wurde etwas Zeit bis zum Auslaufen des Tarifes gewonnen (31.12.2022), die Betreiber müssen aber bereits jetzt darüber nachdenken, was sie nach der Zeit des Ökostromtarifes machen werden. Daher müssen Betriebskonzepte entwickelt werden und bereits jetzt mit der Umzusetzung begonnen werden, da von der Planung bis zur Inbetriebnahme teilweise mehrere Jahre vergehen können. Die Erzeugung von Biomethan für die Einspeisung oder für die Anwendung als Kraftstoff ist dabei sehr vielversprechend. Allerdings können auf Grund der Marktsituation und der örtlichen Gegebenheiten keinesfalls viele Anlagen von dieser Option profitieren.
Im Jahr 2016 und 2017 war die Unsicherheit bzgl. der Weiterführung der Biogasanlagen größtes Hemmnis, Zukunftsvisionen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dies sah man auch bei der Entwicklung der Investitionsvolumina bzw. der Betriebskosten. Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz sollen die BetreiberInnen von Biogasanlagen wieder einen längeren Planungshorizont bekommen. Damit sind die Arbeitskreise Biogas gefordert, Informationen zu brauchbaren Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu liefern.
Im Jahr 2016 und 2017 war die Unsicherheit bzgl. der Weiterführung der Biogasanlagen größtes Hemmnis, Zukunftsvisionen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dies sah man auch bei der Entwicklung der Investitionsvolumina bzw. der Betriebskosten. Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz sollen die BetreiberInnen von Biogasanlagen wieder einen längeren Planungshorizont bekommen. Damit sind die Arbeitskreise Biogas gefordert, Informationen zu brauchbaren Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu liefern.