Somit gilt die gesamte Steiermark wieder als von der Blauzungenkrankheit freies Gebiet ohne Einschränkungen der Handelbarkeit der Tiere hinsichtlich der Blauzungenkrankheit.
Die verbliebene BT-Sperrzone umfasst somit nur noch das Bundesland Kärnten.
Die verbliebene BT-Sperrzone umfasst somit nur noch das Bundesland Kärnten.