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Schweinehaltung – Aktionsplan Schwanzkupieren – Jetzt informieren

Das routinemäßige Schwanzkupieren ist in der EU grundsätzlich verboten. Im Rahmen eines EU-Audits im Jahr 2019 wurden in Österreich, wie auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, Mängel bei der Umsetzung dieser EU-Schweinehaltungsrichtlinie festgestellt. In Folge dessen wurde die 
1. Tierhaltungsverordnung novelliert und damit ist der sogenannte „Aktionsplan Schwanzkupieren“ mit 1.1.2023 in Kraft getreten. 

Das routinemäßige Schwanzkupieren ist nicht mehr erlaubt. Ein Kürzen der Schwänze ist demnach nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten möglich. Diese gelten für alle schweinehaltenden Betriebe (auch für Kleinstbetriebe mit beispielsweise zwei oder drei Schweinen). Unabhängig davon, ob kupierte oder unkupierte Schweine gehalten werden, muss ab 2023 das Auftreten von Schwanz- und Ohrverletzungen dokumentiert werden. Darüber hinaus ist jährlich eine Risikoanalyse durchzuführen. Die Ergebnisse aus diesen Erhebungen müssen als Tierhaltererklärung bis spätestens 31.3.2024 digital in das Verbraucher¬gesundheits¬informationssystem (VIS-Datenbank) eingetragen werden.
Für die Abgabe der Tierhaltererklärung ist ein betriebseigener VIS-Zugang notwendig, daher wird empfohlen diesen rasch zu beantragen (https://vis.statistik.at/vis).

Betriebe, die nur unkupierte Schweine halten, müssen ebenfalls Aufzeichnungen zum Auftreten von Schwanz- und Ohrverletzungen führen und eine Tierhaltererklärung abgeben. Die Durchführung der Risikoanalyse ist jedoch freiwillig.

Das Kompetenzzentrum Schwein (LK-Schweineberatung und Erzeugerorganisation Styriabrid) bietet laufend Informationsveranstaltungen zum Aktionsplan Schwanzkupieren an. 
Bei den Informationsveranstaltungen wird auf weitere Details und Fragen eingegangen. 
Eine Teilnahme wird daher dringend empfohlen.


Weitere Informationen sowie die notwendigen Unterlagen (Leitlinie, Risikoanalyse, Tierhalteerklärung) finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.lko.at
www.ringelschwanz.at
www.tierschutzkonform.at
Diese Webseiten werden laufend aktualisiert und mit interessanten Fachinhalten ergänzt.

ONLINE-Informationsveranstaltung

Datum und Zeit: Montag, 27. November 2023 | 19 Uhr
Zugangslink: https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_d7kZZp0OSuy7Fg9CZO8zEw
Webinar ID: 894 0563 2680
Webinar Kenncode: 921308

Vorab ist keine Anmeldung notwendig!
 
Für den Besuch der Veranstaltung wird Ihnen lt. § 11 der TGD-Verordnung eine Weiterbildungsstunde (3 UE) anerkannt.

Kontakt bei Fragestellungen

Referat Schweine/Schweineberatung
8423 St. Veit am Vogau, Schulstraße 16
Tel: +43 316 8050 8040

Ing. Rudolf Schmied – Referatsleiter
Tel: +43 316 8050 8044
Mobil: +43 664 602596 8044
Mail: rudolf.schmied@lk-stmk.at

Dr. Tanja Kreiner – Tiergesundheit, Betriebshygiene, Tierschutz-, Veterinärangelegenheiten
8423 St. Veit am Vogau, Schulstraße 16
Tel: +43 316 8050 8058
Mobil: +43 664 602596 8058
Mail: tanja.kreiner@lk-stmk.at
15.11.2023
Autor:Christina Weber
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