Betriebe die den Nachweis eines Einkommensrückganges erbringen, können jeweils
bis zu EUR 2.000 pro Monat für die nächsten drei Monate beantragen.
Neben Vollerwerbsbetrieben, können in der 2. Phase auch Nebenerwerbsbauern
einreichen. Mehrfachversicherungen sind ebenso zulässig.
Für
Betriebsgründer haben wir darüber hinaus eine Pauschalförderung von EUR 500
pro Monat verankert. Die Einreichung startet mit 16. April.
Weitere Informationen lesen Sie dazu im Anhang.
Für Rückfragen unterstützen wir Sie gerne unter: haertefallfonds@lk-stmk.at oder unter der Hotline 0316/8050-1210.
Alle aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark https://stmk.lko.at
Weitere Informationen:
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Aktuell informiert durch den Newsletter der Landwirtschaftskammer Steiermark
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Beratungsleistungen werden seit 04. Mai 2020 wieder angeboten
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Neuerungen Härtefallfond Phase II
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Verhaltensregeln Bauernmärkte
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Härtefallfonds - Phase II politisch fixiert
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Die Landwirtschaft in den Medien