Pflanzenschutzmittelgesetz regelt Sachkundigkeit neu!
Mit September 2012 ist ein neues steiermärkisches Pflanzenschutzmittelgesetz in Kraft getreten, welches u.a. die Sachkundigkeit bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln neu regelt. Die Sachkundigkeit im Pflanzenschutz wird seit 26. November 2015 ausschließlich mit der Ausbildungsbescheinigung bestätigt.
Das heißt, dass jeder, der Pflanzenschutzmittel verwendet, also ausbringt, lagert, innerbetrieblich befördert, … seit diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung besitzen muss.
Der Erwerb bzw. Kauf von Profi-Pflanzenschutzmitteln ist seit 26. November 2015 ohne Ausbildungsbescheinigung nicht mehr möglich.