Der Zuschuss von 50% wird nur für Analysekosten in
österreichischen Labors und NICHT für die Bodenprobenahmen am Feld gewährt.
Pauschalrechnung für die Bodenprobenahme und Analyse können wir nicht berücksichtigen, wenn die einzelnen Posten nicht gesondert und schlüssig aufgelistet sind.
Aus der Rechnung müssen die Laboruntersuchungskosten eindeutig hervorgehen.
Zur Abwicklung dieser Förderung benötigen wir:
- Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular „Zuschuss zur Bodenuntersuchung“ (siehe Anhang)
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Originalrechnung
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Zahlungsbestätigung
Die vollständigen Unterlagen übermitteln Sie bitte direkt an:
Landwirtschaftskammer Steiermark
Arbeitskreis Ackerbau
8010 Graz, Hamerlinggase 3
Mail: maria.strasser@lk-stmk.at